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Sonntag, 22. Mai 2022

Google: Algorithmus-Update soll üble Nachrede und erpresserische Websites schlechter ranken

Websites, die nicht verifizierte und verleumderische sowie beleidigende Inhalte publizieren, sollen durch eine Änderung am Algorithmus bei Google weniger sichtbar werden. 


Negativschlagzeilen über Personen des öffentlichen Lebens verbreiten sich schnell, auch bei Social Media und über Suchmaschinen. Auch bei Google ranken entsprechende Stories oft gut, wenn bekannte Persönlichkeiten in ihrem Zentrum stehen. Dabei spielt es mitunter keine Rolle, ob das in Artikeln dargestellte Fehlverhalten dieser Menschen überhaupt Tatsachen entspricht. 


Gegen Verleumdung und Beleidigungen und insbesondere auch Anschuldigungen, die sich auf nicht verifizierte Momente stützen, möchte Google in der Suche nun vorgehen. Content, der auf diesen Aspekten aufbaut, soll im Ranking schlechter bewertet werden, wie die New York Times erfahren hat. Damit könnte Google auch eine Erpressungstaktik dubioser Publisher eindämmen. 

 Algorithmus-Update bei Google gegen üble Nachrede in den SERPs Nach Angaben der New York Times (Paywall) steht Google vor grundlegenden Veränderungen des Suchalgorithmus. Diese sollen sich vor allem auf schädliche Inhalte beziehen; womöglich werden erste Neuerungen in diesem Kontext bereits beim ausgerollten June 2021 Core Update von Google integriert. 

Google möchte, wie auch Matt Southern beim Search Engine Journal berichtet, verhindern, dass Websites beispielsweise mit Artikeln gut ranken, in denen bekannte Personen verleumdet, ungerechtfertigt beschuldigt oder gar beleidigt werden. Denn derlei Content kann aktuell in der Suchmaschine noch weit oben in den SERPs auftauchen, wenn nach dem Namen der Person gesucht wird. 

Und damit geht ein großes Problem einher, von dem die New York Times ein Bild zeichnet: Dubiose Publisher veröffentlichen Artikel mit übler Nachrede. 

Wenn diese besonders gut ranken und zigtausend Aufrufe via Google generieren, bieten sie den betroffenen Personen an, die Artikel gegen eine Gebühr offline zu stellen. Zwar könnten bei so einem Vorgehen in einigen Fällen wohl auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Allerdings ist das ein oft langwieriger Prozess – und in der Zwischenzeit könnte die Person durch den Content einen Image-Schaden erleiden.

Dienstag, 9. November 2021

Entfernen von Verleumdungen

 

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    16/11/2020 · dirkkarlmassat@yandex.com. Whatsapp: 00502 - 59417083. um November 16, 2020 Keine Kommentare: Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!In Twitter freigebenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen. Labels: Dirk Massat S.A , Einträge entfernen mit Negative SEO , falsche Behauptungen entfernen , Rufschädigende Einträge , Verleumdungen ...

  • Dirk Massat - Negativ Seo als Reputation Management

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    18/11/2020 · Dirk Massat - Negativ Seo als Reputationmanagement. Ein Bereich der Suchmaschinenoptimierung, der in Deutschland noch nicht so ganz angekommen ist, hört auf den schönen Namen „Search Engine Reputation Management“ oder auch abgekürzt „SERM“. Die Zahl der Suchanfragen, bei denen Suchende nach Informationen und Meinungen zu Firmennamen ...

  • Dirk Massat - SEO / SERM

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  • Donnerstag, 21. Oktober 2021

    Verleumdung beweisen?

    Klagst du wegen Verleumdung, dann muss sich zum Beispiel zweifelsfrei beweisen lassen, dass es sich um Unwahrheiten handelt... 


    Sie dürfen nur mit Beweisen jemanden wegen Verleumdung anzeigen. Dafür reicht es, dass für den Verdacht der Verleumdung Anhaltspunkte gegeben sind und die Anzeige demnach nicht jeder Grundlage entbehrt. Sollte sich die Tat dann als nicht erweislich herausstellen, ist die Anzeige trotzdem gerechtfertigt.

    In Abgrenzung zur üblen Nachrede (§ 186 StGB) muss bei der Verleumdung die Unwahrheit der Tatsache feststehen. Lässt sich diese nicht sicher beweisen, kommt lediglich eine Verurteilung nach § 186 StGB in Betracht. Die Strafe, die bei Verleumdung in Betracht kommt, kann zum einen eine Geldstrafe und zum anderen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sein. 

    Der Tatbestand ist somit, wie auch die üble Nachrede und die Beleidigung, ein Vergehen. Wegen übler Nachrede nach § 186 StGB kann man sich strafbar machen, wenn man herabwürdigende Tatsachen über eine andere oder einen anderen gegenüber Dritten behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, diese oder diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind.


    Laut § 186 BGB muss die Tatsache, die über das Opfer behauptet oder verbreitet wurde “nicht erweislich wahr” sein. Das bedeutet, dass im Rahmen des Strafverfahrens nicht bewiesen werden kann, dass die behauptete Tatsache wahr ist. Es muss aber auch nicht bewiesen werden, dass sie falsch ist.

    Montag, 16. November 2020

    Dirk Massat hilft gegen Rufmord wie Verleumdung oder üble Nachrede, Mobbing, Diskreditierung oder auch Diffamierung im Internet.

    Rufmord oder Verleumdung? Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung. 


     „Es dauert 20 Jahre, um einen guten Ruf aufzubauen, und nur fünf Minuten, um ihn zu ruinieren“, so der bekannte US-amerikanische Investor Warren Buffet. Darin steckt viel Wahres. Umso wichtiger ist es heute für Unternehmen und Management, einen mit viel Aufwand und erheblichen Kosten erarbeiteten Ruf zu pflegen und zu bewahren. 

    Dies ist zunächst einmal das „tägliche Brot“ der Kommunikationsabteilungen. Daneben können sich Unternehmen gegen rufbeeinträchtigende Medienberichte, Äußerungen von Wettbewerbern oder sonstigen Personen – wo sinnvoll – natürlich auch rechtlich verteidigen und sind diesen nicht schutzlos ausgeliefert. Nicht selten kommt es dazu, dass Firmen oder deren Vorstände bzw. Geschäftsführer einer GmbH im Internet öffentlich angegriffen werden. 

    So gibt es Webseiten, auf welchen Firmen bezichtigt werden können, ihre Kunden zu betrügen. 

    Diese haben ihren Sitz aus rechtlichen oder sonstigen Gründen oft im Ausland. Wenn eine solche Diffamierung beispielsweise in einem amerikanischem Forum geschieht, ist es für hiesige Unternehmen schwierig, sich zur Wehr zu setzen, denn es gilt ein andere Rechtslage. Vor allem ist die Löschung der Webspuren und die Verbesserung der Suchmaschinenergebnisse zeitaufwändig und teuer.

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