Rechtliche Einordnung und Strafmaß
Rein juristisch greift bei einer bewussten Falschaussage der Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB. Da diese Taten im Internet öffentlich geschehen, droht den Tätern laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Zudem können betroffene Betriebe zivilrechtliche Ansprüche geltend machen:
Unterlassungsanspruch:
Verpflichtet den Täter juristisch, die geschäftsschädigenden Aussagen ab sofort komplett zu unterlassen.
Beseitigungsanspruch:
Erzwingt die sofortige Löschung der verleumderischen Inhalte im Netz.Schadensersatz: Verpflichtet zum finanziellen Ausgleich für nachweisbare wirtschaftliche Einbußen.
Strategisches Vorgehen für betroffene Firmen
Unternehmen sollten bei Rufmordattacken im Netz nicht emotional reagieren, sondern strukturiert vorgehen:Beweissicherung: Erstellen Sie rechtssichere Screenshots, inklusive sichtbarem Datum, Uhrzeit und der vollständigen URL des Beitrags.
Plattformen kontaktieren:
Beantragen Sie beim Portalbetreiber unter Verweis auf den Rechtsverstoß die unverzügliche Löschung des Beitrags.Anwaltliche Hilfe: Schalten Sie einen spezialisierten IT- oder Medienrechtsanwalt ein, um Abmahnungen zu verschicken.
Strafanzeige erstatten:
Zeigen Sie den Vorfall zeitnah bei der Polizei an – dies ist oft auch anonymisierten Tätern über die IP-Adresse möglich.Durch professionelles Krisenmanagement und rechtliche Härte lässt sich das Unternehmenspersönlichkeitsrecht effektiv schützen.
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